Aus ärztlicher Sicht kommt diese Technik eher ergänzend zum Einsatz, wenn wir zusätzlich diagnostische Hinweise bei speziellen Fragestellungen erwarten. Nur zur Erstellung schöner Bilder ist der 3-D-Ultraschall seit Anfang 2021 gesetzlich nicht mehr erlaubt, nur noch im Rahmen medizinisch indizierter Untersuchungen.